FAQ – Häufig gestellte Fragen

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Umzug.

Fragen und Antworten zu Ihrem Umzug.

 

Was kostet ein Umzug / Was kostet ein Umzugsunternehmen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Preis für den Umzug setzt sich aus verschiedenen Punkten zusammen:

das Gesamtvolumen (Kubik) des Umzugsguts
die benötigten Serviceleistungen z.B. Möbel- u. Küchenmontage, Ein- und Auspackservice etc.)
Entfernung zwischen alter und neuer Adresse
Bedingungen am Auszugs- und Einzugsort (Trageweg, Zugang)

Tipp:

Damit Sie eine Vorstellung über den Preis Ihres Umzuges bekommen können, bieten wir Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Besichtigungstermin an. Somit können wir Ihnen einen Festpreis anbieten, ohne dass im Nachhinein weitere Kosten auf Sie zukommen.

Ist mein Umzug versichert?

Ja. Umzugsfirmen sind zu einer Grundhaftung gesetzlich verpflichtet. Nach §451e im Handelsgesetzbuch beträgt die grundsätzliche Versicherung durch das Umzugsunternehmen 620,00 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie beim Umzug mithelfen, kann die Umzugsfirma nur für Schäden belangt werden, die zu 100% von den Mitarbeitern der Firma verursacht und nicht von Ihnen beeinflusst wurden.

Kann ich meinen Umzug von der Steuer absetzen?

Bei Umzügen aus beruflichen Gründen kann dieser von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings muss dafür eine Rechnung vorliegen und diese per Überweisung – und nicht bar – beglichen werden.

Kann ich meinen Umzugstermin verschieben?

Sie können bei Bedarf selbstverständlich Ihren Umzugstermin verschieben lassen. Dabei ist es besser für Sie, wenn Sie sich dazu so früh wie möglich melden. Dadurch können wir Ihren neuen Wunschtermin auch durchsetzen.

Brauche ich eine Halteverbotszone?

Eine Halteverbotszone ist immer dann notwendig, wenn die Parkplatzsituation vor dem Haus es nicht anders zulässt. Bei Kleintransporten werden keine Halteverbotszonen beantragt. Mindestens 7 Tage Vorlaufzeit wird für die Beantragung einer solchen Zone benötigt.

Wann muss ich meinen Umzug planen?

Wir raten mit der Planung eines Umzuges mindestens einen Monat vorher zu beginnen. Wir können Sie gerne bei der Planung beraten und Ihnen wichtige Tipps geben.

Wann und wo muss ich mich nach dem Umzug ummelden?

Wenn Sie im neuen Zuhause angekommen sind, sollten Sie so schnell es Ihnen möglich ist, Ihre Adresse an einige Behörden und Institutionen mitteilen. Sie sollten das Einwohnermeldeamt, die KFZ Zulassungsstelle, das Finanzamt sowie die GEZ und Ihre Versorger für Gas, Wasser und Strom verständigen. Ggf. sollten Sie noch die Agentur für Arbeit, Ihr Internet & Telefonanbieter, Krankenkasse und Versicherung. Sicherheitshalber sollten Sie bei der Post einen Nachsendeantrag einrichten, damit keine wichtigen Dokumente auf dem Postweg abhandenkommen.

Bieten Sie auch Lagermöglichkeiten an?

Ja. Wir organisieren Ihnen gerne die Einlagerung Ihres Umzugsgutes. Schauen Sie sich dazu unseren Lager Service für alle möglichen Möbel und sonstigen Gegenstände an. Gern können wir für Sie ein individuelles Angebot mit Lageroptionen kalkulieren lassen.

Ist eine Barzahlung bei Umzügen normal?

Barzahlung am Umzugstag ist eine der häufigsten Zahlungsmethoden. Meistens wird die erste Hälfte beim Laden und die zweite Hälfte beim Entladen bezahlt.

Kann man auch per Überweisung zahlen?

Wenn Sie Ihre Umzugskosten selber übernehmen, dann müssen Sie den Betrag am Umzugstag in Bar zahlen. Sollten Sie auf jeden Fall auf eine Überweisung bestehen, so müssen Sie uns am Umzugstag die Überweisung nachweisen.

Bieten Sie auch Vor-Ort-Besichtigungen an?

Ja. Bei Umzügen unter 100 km ist das absolut üblich. Um Ihnen ein sehr genaues Angebot unterbreiten zu können, würden wir gerne mit Ihnen einen kostenlosen Besichtigungstermin, zwecks Beratung vor Ort, vereinbaren. 

Vorteile:

örtliche Gegebenheiten können besser eingeschätzt werden
persönlicher Kontakt
Fragen können vor Ort geklärt werden

Aufgrund dieser Basis kalkulieren wir ein unverbindliches Angebot für Sie.

Ist der Besichtigungstermin kostenpflichtig?

Nein, ein Vor-Ort-Besichtigungstermin ist für Sie innerhalb von Moers (Radius 50 km) kostenlos und wird hauptsächlich zur Schätzung des Umzugsvolumens und Begutachtung der Örtlichkeiten oder Engpässe durchgeführt.

Sind Umzüge in Länder außerhalb der EU steuerpflichtig?

Nein. Der Umzug in Länder außerhalb der EU (z.B. die Schweiz oder Norwegen) ist steuerfrei.

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